Umgang mit Gefährdungssituationen

Wenn es um den Schutz von Minderjährigen vor FGM/C geht, greift der Schutzauftrag für Fachkräfte der Jugendhilfe (§8a SGB VIII) und für alle anderen Fachkräfte aus relevanten Berufsfeldern. Der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung fordert konkret zum Handeln auf. Dabei ist immer das Ziel, das Kind zu schützen und die Gefahr abzuwenden, im Idealfall unter Mitwirkung der Eltern.

Interventionskette bei Verdachtsfällen:

  • Verdachtsmomente prüfen, Einbezug Kollegen*innen/ Leitungskraft
  • Kollegiale Beratung durch Fachberatungsstelle
  • Anspruch auf Beratung und Gefährdungseinschätzung einer „insoweit erfahrene Fachkraft“
  • Falls möglich, klärendes Gespräch mit den Eltern/ Sorgeberechtigten. Auf die Inanspruchnahme von möglichen Hilfen hinwirken
  • Ist eine Intervention nicht möglich, direkte Meldung an den ASD

Vorrangig ist in jedem Fall der Schutz der Mädchen. Zur Unterstützung der Gefährdeten ist oftmals kurzfristig eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich.

Der gesamte Prozess sollte schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert werde.

Ausführlichere Erläuterungen zum Thema Kindeswohlgefährdung erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt oder dem Kinderschutzkonzept des Trägers