Umgang mit Gefährdungssituationen
Wenn es um den Schutz von Minderjährigen vor FGM/C geht, greift der Schutzauftrag für Fachkräfte der Jugendhilfe (§8a SGB VIII) und für alle anderen Fachkräfte aus relevanten Berufsfeldern. Der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung fordert konkret zum Handeln auf. Dabei ist immer das Ziel das Kind zu schützen und die Gefahr abzuwenden, im Idealfall unter Mitwirkung der Eltern.
Rechtliche Aspekte
Obwohl FGM/C bereits seit mehreren tausend Jahren praktiziert wird, gibt es erst seit ca. 50 Jahren systematische Anstrengungen weltweit dagegen anzugehen. FGM/C verletzt das Recht von Mädchen und Frauen auf körperliche Unversehrtheit, auf sexuelle Selbstbestimmung, auf Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.