Infos Schutzbrief

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels.

Umgang mit Gefährdungssituationen

Wenn es um den Schutz von Minderjährigen vor FGM/C geht, greift der Schutzauftrag für Fachkräfte der Jugendhilfe (§8a SGB VIII) und für alle anderen Fachkräfte aus relevanten Berufsfeldern. Der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung fordert konkret zum Handeln auf. Dabei ist immer das Ziel das Kind zu schützen und die Gefahr abzuwenden, im Idealfall unter Mitwirkung der Eltern.

Rechtliche Aspekte

Obwohl FGM/C bereits seit mehreren tausend Jahren praktiziert wird, gibt es erst seit ca. 50 Jahren systematische Anstrengungen weltweit dagegen anzugehen. FGM/C verletzt das Recht von Mädchen und Frauen auf körperliche Unversehrtheit, auf sexuelle Selbstbestimmung, auf Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.

TABU im Dialog

TABU im Dialog – Volunteers against FGM/C ist ein Zusammenschluss ehrenamtlich engagierter Frauen aus den Prävalenzländern, die sich gegen weibliche Genitalbeschneidung aufstellen.

Schirmherrin Gyde Jensen

Gyde Jensen, Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, ist Schirmherrin der Beratungsstelle TABU – Anlaufstelle Gesundheit, Frauen, Familie mit dem Schwerpunkt FGM/C.

Medikalisierung von FGM/C

FGM/C wird in der Regel ohne Betäubung oder Schmerzmittel verübt, zumeist unter extrem unhygienischen Bedingungen und unter Ausübung massiver Gewalt.

Folgen von FGM/C

Viele beschnittene Mädchen und Frauen leiden ein Leben lang an den physischen und psychischen Folgen durch den Eingriff.

Hintergründe

Es gibt eine Vielzahl von Begründungen, mit denen weibliche Genitalverstümmelung erklärt wird. In praktizierenden Gemeinschaften ist die weibliche Genitalverstümmelung/ -beschneidung eine tief verankerte Tradition sowie verbunden mit einem kulturell geprägten Rollenverständnis von Frauen, Sexualität, Familie und Ehe.

Verbreitung

Weibliche Genitalverstümmelung kommt weltweit vor und kann nicht anhand von Ländern oder Staatsgrenzen eingeteilt werden. Die Zuordnung hängt vielmehr mit Gruppenzugehörigkeit und dem jeweiligen kulturellen Erbe zusammen.